Riester-Rente

Minijob

In der Regierungskoalition wird derzeit diskutiert, die Entgeltgrenze

für Minijobber von 400 Euro auf 450 Euro anzuheben.

Beträgt der Bruttoverdienst regelmäßig nicht mehr als 400,- Euro monatlich, handelt es sich um einen "Minijob".

Bei einer dauerhaften 400-Euro-Beschäftigung muss der Arbeitgeber pauschale Sozialabgaben und Steuern auf den Verdienst entrichten.

Zur Rentenversicherung entrichtet der Arbeitgeber einen Pauschalbeitrag von 15 % des Verdienstes.

 

Für Beschäftigte in Privathaushalten gelten andere Regelungen, hier zahlt der Arbeitgeber nur 5 % an die Rentenversicherung.

(Nähere Informationen unter: www.minijob-zentrale.de)

 

Aufstocken des Rentenversicherungsbeitrages lohnt sich

Geringfügig Beschäftigte (Minijobber) zahlen keinen eigenen Beitrag zur Rentenversicherung. Das hat zwar den Vorteil, dass vom Verdienst keine Abzüge anfallen; es bedeutet aber auch, dass durch die geringfügige Beschäftigung keine vollwertigen Rentenansprüche erworben werden.

 

Es gibt eine preiswerte Möglichkeit, aus eigenen Mitteln, den späteren Rentenanspruch zu erhöhen und sich das komplette Leistungsangebot der gesetzlichen Rentenversicherung zu sichern:

Der Minijobber stockt den Beitrag des Arbeitgebers von 15% auf den vollen Beitrag von 19,6% (Eigenanteil 4,6%) auf.

Bei einem Verdienst von z.B. 400,- Euro sind 18,40 Euro monatlich selbst zu zahlen und bei einem Monatslohn von 300,- Euro sogar nur 13,80 Euro.



Ein Jahr Arbeit, bei einem monatlichen Verdienst von 400,- Euro, bringen einen Rentenzuwachs von ca. 4,30 Euro monatlich.

   

Durch das Aufstocken werden vollwertige Pflichtbeitrags-zeiten in der gesetzlichen Rentenversicherung erworben.

Es zählt jeder Beschäftigungsmonat für die Rente.

Sie können damit:

  • alle Wartezeiten erfüllen, z.B. für vorgezogene Altersrenten
  • den Versicherungsschutz für eine Rente wegen Erwerbsminderung/Berufsunfähigkeit erhalten oder (wieder) erwerben
  • Ansprüche auf Leistungen der Rehabilitation erwerben
  • sich den Anspruch auf eine staatlich geförderte private Altersvorsorge (Riester-Rente) sichern.

   

Die Aufstockung berechtigt zur Riester-Rente mit interessanten staatlichen Zulagen.

 

Entscheidung zur Aufstockung

Die Entscheidung zur Versicherungspflicht muss schriftlich gegenüber dem Arbeitgeber erfolgen und gilt automatisch auch für jeden weiteren Minijob, der aufgenommen wird.

Die Versicherungspflicht gilt für die gesamte Dauer des 400-Euro-Jobs und kann nicht widerrufen werden. Sie verliert erst dann ihre Wirkung, wenn der 400-Euro-Job aufgegeben wird.

Wird erneut eine (erste) 400-Euro-Beschäftigung aufgenommen, ist die Entscheidung zur Aufstockung erneut zu treffen.

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