AAV-Allgemeine Assekuranz Vermittlung
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Krankenversicherung

Krankheitskosten-Vollversicherung

Maßgeschneiderter Schutz zu individuellen Beiträgen

 

 

Arbeitnehmer

Angestellte und gewerbliche Arbeitnehmer die versicherungsfrei sind, können eine private Krankenversicherung abschließen.

Versicherungsfrei ist, wer ein regelmäßiges Brutto-Jahreseinkommen oberhalb der Jahresarbeitsentgelt-Grenze (JAEG) erzielt.

Arbeitnehmer werden mit Ablauf des Kalenderjahres versicherungsfrei, in dem ihr Gehalt die JAEG übersteigt, sofern ihr Gehalt voraussichtlich auch im Folgejahr über der JAEG liegt.

Versicherungspflicht-Grenze in der Krankenversicherung

2024:  5.775,00 €  monatlich /  69.00,00 €  jährlich

Zum anrechenbaren Einkommen gehören alle regelmäßig gewährten Bezüge, z.B. das 13. Monatsgehalt, Weihnachts- und Urlaubsgeld, vermögenswirksame Leistungen.

Bonuszahlungen oder einmalige Sonderzahlungen werden hingegen nicht auf die Jahresarbeitsentgelt-Grenze angerechnet.

Für alle, die mit ihrem Einkommen knapp unter der Versicherungspflicht-Grenze liegen und somit weiterhin pflichtversichert sind, bietet sich ein Optionstarif auf eine spätere Vollversicherung an.

Dann wird bei einem späteren Wechsel in die private Krankenversicherung keine erneute Gesundheitsprüfung nötig.

Liegt das Brutto-Einkommen unter der Versicherungspflicht-Grenze, bietet sich eine Kranken-Zusatzversicherung an.

 

Selbständige und Freiberufler

unterliegen nicht der gesetzlichen Versicherungspflicht (unabhängig vom Einkommen) und haben daher die Alternative einer privaten Vollversicherung.

 

Sonderregelungen gelten für Gärtner, Landwirte, Künstler und Publizisten.

 

  Einsteiger-Schutz  für Preisbewusste, Existenzgründer

 

  Komfort-Schutz     umfassender Versicherungsschutz zu

    attraktiven Beiträgen

  Premium-Schutz   für etablierte Selbständige/Freiberufler

    mit hohen Ansprüchen

Stabile Beiträge im Alter

Die privaten Krankenversicherer sorgen mit wirksamen Maßnahmen für bezahlbare Beiträge im Alter:

  • Alterungsrückstellung - die Bildung von finanziellen Reserven (Kapitaldeckungsverfahren)
  • Garantierte und überrechnungsmäßige Verzinsung der Alterungsrückstellung
  • Der gesetzliche Zuschlag in Höhe von 10% des Tarifbeitrags wird ab dem 21. und bis zum 60. Lebensjahr erhoben und gilt für alle Vollversicherungstarife
  • Zusatzbausteine für eine garantierte Beitragssenkung im Alter

Die Höhe der Rücklagen, der privaten Krankenversicherer, zu den Alterungsrückstellungen betrugen 2016 ca. 220 Milliarden Euro.

Die gesetzliche Krankenversicherung hat in ihrem System keine Altersvorsorge für ihre Versicherten verankert. Sie arbeitet nach dem Umlageverfahren: Die aktuellen Einnahmen müssen jeweils die aktuellen Ausgaben decken - es werden keine Beitragsanteile für das Alter angespart.

Beitragsrückerstattung

Die Beitragsrückerstattung ist eine freiwillige Leistung des Versicherungsunternehmens. In der Regel wird jedes Jahr neu festgelegt, ob und unter welchen Voraussetzungen eine erfolgsabhängige Beitragserstattung gezahlt wird. Einzelne Gesellschaften zahlen bei mehrjähriger Leistungsfreiheit z.Z. bis zu 6 Monatsbeiräge zurück.

Nutzen Sie unser Angebot zur persönlichen Beratung.

Nur so kann der Versicherungsschutz auf Ihre individuellen Anforderungen und Bedürfnisse zugeschnitten werden.

Die Beratung ist unverbindlich, neutral und kostenfrei.

 

 

 

 

 

 

 

 

Terminvereinbarung

Bei Fragen oder Terminvereinbarungen zu einem unverbindlichen und kostenlosen Beratungsgespräch erreichen Sie uns unter Telefon: 

02202 - 45 99 99

Mo - Fr  von 9.00 - 20.00 Uhr

 

 

 

 

   

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