Haftpflichtversicherung

Tierhalter-Haftpflicht-Hund

Versichert sind Schäden an Personen oder Sachen, die auf Ihr

Tier zurückzuführen sind und für die Sie als Halter des Tieres einstehen müssen.

Der Halter von Hunden wird immer für den Schaden haftbar gemacht, den sein Hund verursacht hat und dies unbegrenzt.

So ist es im § 833 des Bürgerlichen Gesetzbuches geregelt.

Schäden durch zahme, kleine Haustiere wie Katzen, Meerschweinchen oder Wellensittiche sind bereits durch die

Privat-Haftpflichtversicherung gedeckt.

Besonderheiten

>  ohne Einschränkung der Hunderasse

>  50 % Beitragsnachlass ab dem 2. Hund (nicht im Seniorentarif)

>  auf Wunsch mit beitragsmindernder Selbstbeteiligung (SB) von

    125 Euro je Schaden

Deckungssummen:

Wahlweise 5 Mio. € oder 10 Mio. €

pauschal für Personen-, Sach- und Vermögensschäden

Mietsachschäden bis 1,0 Mio. €

Beitragsübersicht - ohne Selbstbeteiligung

Tarifvariante

5 Mio. €

10 Mio. €

1 Hund

57,66 €

62,71 €

ab 2 Hund

33,92 €

33,92 €

 

Seniorentarif

ab dem 60. Lebensjahr

44,03 €

49,98 €

ab 2 Hund

33,92 €

33,92 €

Alle Beiträge sind Jahresbeiträge und inkl. der

gesetzlichen Versicherungsteuer von 19 %

   

Beitragsübersicht - mit 125 € Selbstbeteiligung

Tarifvariante

5 Mio. €

10 Mio. €

Hund

39,87 €

45,82 €

Jahresbeiträge inkl. der gesetzl. Versicherungsteuer von 19 %

Leistungen - wichtige beitragsfreie Erweiterungen

 

§  Auslandsaufenthalte bis zu 1 Jahr weltweit

§  kein Leinen- oder Maulkorbzwang

§  Mietsachschäden -

    Schäden an Wohnräumen und sonstigen zu privaten

    Zwecken gemieteten Räumen bis 1,0 Mio. Euro

    und Schäden an beweglichen Sachen (Inventar) in

    Hotels, Ferienhäusern, Ferienwohnungen;

    bis 10.000 Euro ohne Selbstbeteiligung

§  Hunderennen/Hundeschlittenrennen, Schauvorführungen

   und Turniere

§  Deckschäden aus gewolltem und ungewolltem Deckakt

§  Innovationsgarantie

   - zukünftige Bedingungsverbesserungen gelten

     automatisch mitversichert

§  Vorsorgeversicherung bis zur Deckungssumme,

    max. 10 Mio. €



§  Flurschäden an Feldern, Weiden, Wiesen etc.

§  Mitversicherte Personen

•  Familienangehörige des Versicherungsnehmers

•  nicht gewerbsmäßig tätige Tierhüter

§  Welpen - beitragsfreie Mitversicherung von Hundewelpen

    im ersten Lebensjahr     



§  Ausfalldeckung ohne Mindestschadenhöhe

     

Der Verband für das Deutsche Hundewesen (VDH) empfiehlt dringend den Abschluss einer Hunde-Haftplichtversicherung.

In einigen Bundesländern sind Hundehalter zum Abschluss einer Tierhalter-Haftpflicht verpflichtet.



Pferdehalter-Haftpflicht

 

Hunde-Krankenversicherung

 

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