Haftpflichtversicherung
Privat-Haftpflichtversicherung
Die Privat-Haftpflichtversicherung bietet Ihnen Schutz, wenn Sie im privaten Bereich einem Anderen einen Schaden zufügen und dafür verantwortlich gemacht werden.
Dabei ist keine freiwillige Versicherung so unverzichtbar wie die private Haftpflicht.

Egal, ob ein Skifahrer auf der
Piste einen anderen verletzt, die Unaufmerksamkeit eines Mieters zum Hausbrand führt oder ein Fußgänger für eine Autokarambolage sorgt.
Schäden, die durch ein Missgeschick oder Leichtsinn entstehen, können teuer werden.
Ihre Vorteile
- kostenloser Einschluss zahlreicher Leistungserweiterungen
- günstige Beiträge
- verschiedene Varianten für Singles, Paare, Familien und Senioren (ab einem Alter von 60 Jahren)
- Auswahl aus unterschiedlichen Leistungspaketen
- Auswahl aus unterschiedlich hohen Deckungssummen bis 50 Millionen Euro
- Auf Wunsch mit einer Selbstbeteiligung (SB) von 250 €, der Beitrag reduziert sich dann um 20%.
- Einjahresverträge
- künftige Leistungsverbesserungen gelten automatisch mitversichert
Beitragsbeispiele
Alle Beiträge sind Jahresbeiträge
|
Beitragsübersicht |
||||
|
Deckungs- summen |
Personen- Gruppe |
Basis |
Komfort |
Premium |
|
5 Mio. € |
Single |
42,84 € |
47,72 € |
71,28 € |
|
|
Partner |
47,99 € |
53,44 € |
79,84 € |
|
|
Familie |
52,78 € |
58,79 € |
87,82 € |
|
|
Senioren |
38,08 € |
40,46 € |
48,79 € |
|
10 Mio. € |
Single |
50,02 € |
55,10 € |
83,86 € |
|
|
Partner |
56,04 € |
61,71 € |
93,93 € |
|
|
Familie |
61,63 € |
67,88 € |
103,32 € |
|
|
Senioren |
40,46 € |
44,03 € |
52,36 € |
|
Beiträge inkl. der gesetzlichen Versicherungsteuer von 19% Deckungssummen: pauschal für Personen- und Sachschäden |
||||
Stand: 12/2010
Aufsichtspflichtverletzung
Sind Schäden, die deliktunfähige Kinder (Kinder unter sieben Jahre) anrichten, ausdrücklich mitversichert, dann wird im Schdenfall nicht extra geprüft, ob der Versicherungsnehmer seine Aufsichtspflicht verletzt hat oder nicht.
Forderungsausfall - Eigene Forderungen sind auch abgesichert
Nicht immer kann der Verursacher für einen Schaden aufkommen, den er verursacht hat. Mit der Forderungsausfalldeckung in der privaten Haftpflichtversicherung sind solche Fälle mitversichert.
Sie zahlt, wenn Ihnen ein Schaden zugefügt wurde, der Verursacher aber selbst keine Haftpflichtversicherung hat und den Schaden auch nicht aus eigenen Mitteln begleichen kann.
Kautionsstellung
Wird nach einem Versicherungsfall innerhalb Europas aufgrund behördlicher Anordnung zur Sicherstellung von Leistungen eine Kaution verlangt, legt die Versicherung den erforderlichen Betrag aus.
Kleingebinde
Einige Versicherer bieten bei der Gewässerschadenhaftpflicht den Einschluss von Schäden durch sogenannte Kleingebinde wie Behälter für Farben, Lacke, Verdünner etc. an. Die Mitversicherung ist auf eine Gesamtmenge beschränkt.
Selbstfahrende Arbeitsmaschinen
Als mitversichert gelten Krankenfahrstühle bis zu einer zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 6 km/h, Rasenmäher und Schneeräumgeräte sowie sonstige Arbeitsmaschinen, die weder zulassungs- noch versicherungspflichtig sind.
Unentgeltliche Hilfeleistung
Wer aus Gefälligkeit anderen behilflich ist, z.B. beim Umzug oder Blumengießen in der Nachbarwohnung, sollte sich gegen Schäden absichern, die während der unentgeltlichen Hilfeleistung entstehen können.
AAV-Allgemeine Assekuranz Vermittlung
