AAV-Allgemeine Assekuranz Vermittlung
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Haftpflichtversicherung

Haus- und Grundbesitzer-Haftpflicht

Selbstgenutzte Wohnungen und Einfamilienhäuser sind meist über die Privat-Haftpflichtversicherung kostenlos mitversichert.

 

Für alle anderen Immobilien,

auch unbebaute Grundstücke und

vermietete Einfamilienhäuser,

ist die Haus- und Grundbesitzer-

Haftpflichtversicherung notwendig.

Die Beiträge richten sich entweder nach der Höhe des Bruttojahresmiet- oder Pachtwertes oder alternativ nach der Anzahl der Wohnungen und Gewerbebetriebe.

 

Die Höhe der Deckungssumme (Personen-, Sach- und Vermögensschäden) kann individuell gewählt werden.

Beitragsbeispiel

Gebäude mit 6 Wohnungen

Deckungssummen pauschal  5,0 Mio. Euro

Jahresbeitrag inkl. 19 % Versicherungsteuer: 47,12 EUR

 

bei Deckungssummen pauschal  10,0 Mio. Euro

Jahresbeitrag inkl. 19 % Versicherungsteuer: 51,41 EUR

 

Leistungsübersicht (Auszug)

  • Vermögensschäden bis zur Deckungssumme
  • Schäden aus nachbarrechtlicher Haftung
  • Abwehr unberechtigter Ansprüche (Rechtsschutzfunktion)
  • Prozesskosten in voller Höhe
  • Bauherren-Risiko bis 100.000 Euro
  • Haftpflicht aus Gebäudezubehör, wie Aufzüge, Fahrstühle, Heizungen
  • Photovoltaikanlagen (Verkehrssicherungspflicht, sowie Einspeisung von Strom)
  • Haftpflicht aus Umweltschäden
  • Haftpflicht aus baulicher Instandhaltung des Grundstücks und Hauses
  • Haftpflicht aus Beleuchtung und Reinigung des Grundstücks und Hauses
  • Schneeräum- und Bestreuungsrisiko auf dem Grundstück
  • Schneeräum- und Bestreuungsrisiko auf dem Bürgersteig vor dem Grundstück
  • Ablösung von Gebäudeteilen
  • Mitversicherung von Garagen
  • Mitversicherung des Verwalters
  • Mitversicherung des Nießbrauchers
  • Mitversicherung eines Zwangs- oder Insolvenzverwalters
  • Mitversicherung der mit der Betreuung des Grundstücks beauftragten Personen
  • vertraglich übernommene, gesetzliche Haftpflicht
  • Sachschäden durch Abwässer
  • Sachschäden durch Erdrutsch
  • Sachschäden durch Senkung von Grundstücken
  • Sachschäden durch Überschwemmungen stehender und fließender Gewässer
  • Gewässerschadenrestrisiko für Kleingebinde
  • Schäden an fremden Sachen, die geliehen, geleast, gepachtet oder gemietet wurden

Bei einer Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) zusätzlich:

  • Versicherung der Gemeinschaft aus dem gemeinschaftlichen Eigentum
  • Persönliche Haftpflicht des Verwalters und der Eigentümer bei Betätigung im Interesse der Gemeinschaft
  • Ansprüche eines einzelnen Eigentümers gegenüber der Gemeinschaft
  • Ansprüche eines einzelnen Eigentümers gegenüber dem Verwalter
  • Gegenseitige Ansprüche von Eigentümern bei Betätigung im Interesse der Gemeinschaft

Terminvereinbarung

Bei Fragen oder Terminvereinbarungen zu einem unverbindlichen und kostenlosen Beratungsgespräch erreichen Sie uns unter Telefon: 

02202 - 45 99 99

Mo - Fr  von 9.00 - 20.00 Uhr

 

 

 

 

   

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