Übersicht Grunderwerbsteuer

 

Die Grunderwerbsteuer in den einzelnen Bundesländern:

 Bundesland

 

Steuersatz

Baden-Württemberg

 

5,0 %

Bayern

 

3,5 %

Berlin

bis 31.03.2012

ab  01.04.2012

4,5 %

5,0 %

Brandenburg

 

5,0 %

Bremen

 

4,5 %

Hamburg

 

4,5 %

Hessen

 

3,5 %

Mecklenburg-Vorpommern

bis 30.06.2012

ab  01.07.2012

3,5 %

5,0 %

Niedersachsen

 

4,5 %

Nordrhein-Westfalen

 

5,0 %

Rheinland-Pfalz

bis 29.02.2012

ab  01.03.2012

3,5 %

5,0 %

Saarland

 

4,0 %

Sachsen

 

3,5 %

Sachsen-Anhalt

bis 29.02.2012

ab  01.03.2012

4,5 %

5,0 %

Schleswig-Holstein

 

5,0 %

Thüringen

 

5,0 %

Die Grunderwerbsteuer wird bei privaten und gewerblichen Käufern von Grundstücken und Immobilien auf den kompletten Kaufpreis erhoben.

 

Was gehört zur Bemessungsgrundlage der Grunderwerbsteuer?

 

Bei einem Kauf gehören u.a. zur Bemessungsgrundlage:

  • Kaufpreis lt. Vertrag
  • übernommene Verbindlichkeiten                                        (z.B. Hypotheken in valutierter Höhe, Rentenschuld)
  • dem Verkäufer vorbehaltene Nutzungen (Nießbrauchsrecht, Wohnungsrecht)
  • bei Erwerb eines Erbbaurechts, die auf die Laufzeit kapitalisierten Erbbauzinsen
  • die Gebäudeerrichtungskosten, sofern Gegenstand des Erwerbsvorgangs das Grundstück im bebauten (noch zu bebauendem) Zustand ist (sog. einheitliches Vertragswerk).

 

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