Berufsunfähigkeit

Dienstunfähigkeit

Beamtin/Beamter auf Widerruf

Beamte auf Widerruf haben bei Dienstunfähigkeit keinen Versorgungsanspruch.

 

Das heißt, der Beamte auf Widerruf wird bei Dienstunfähigkeit entlassen und in der gesetzlichen Rentenversicherung nachversichert. Diese prüft inwieweit eine Erwerbsminderung vorliegt. In der Regel erfüllt der Beamte auf Widerruf die vorgeschriebene fünfjährige Wartezeit nicht und somit können keine Leistungen geltend gemacht werden.

 

Beamtin/Beamter auf Probe

Der Beamte auf Probe hat einen ersten Leistungsanspruch.

Aber nur, wenn die Dienstunfähigkeit auf einen Dienstunfall zurückzuführen ist. Der Anspruch ist allerdings sehr gering.

Ansonsten gilt das Gleiche, wie bei Beamten auf Widerruf:

Es erfolgt Entlassung und Nachversicherung in der gesetzlichen Rentenversicherung.

 

Beamtin/Beamter auf Lebenszeit

Sebst als Beamter auf Lebenszeit bleibt eine deutliche Versorgungslücke.

 

 

 

 

Durch folgende Krankheiten wurden dienstunfähig:

Lehrerinnen

 Psyche

57 %

 Muskel/Skelett

14 %

 Herz/Kreislauf

  3 %

 bösartige Neubildungen

  7 %

 Nervensystem

  5 %

 Auge/Ohr

  5 %

 Sonstige Leiden

  9 %

 

Lehrer

 Psyche

37 %

 Muskel/Skelett

13 %

 Herz/Kreislauf

17 %

 bösartige Neubildungen

  9 %

 Nervensystem

  5 %

 Auge/Ohr

  4 %

 Sonstige Leiden

15 %

Quelle: Institut und Poliklinik für Arbeits-, Sozial- und Umweltmedizin der Universität Erlangen-Nürnberg

 

 

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