AAV-Allgemeine Assekuranz Vermittlung
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Berufsunfähigkeit

Grundfähigkeits-Versicherung

 

Was passiert, wenn Sie nicht mehr sehen, sprechen, hören oder Ihre Hände gebrauchen können?

 

Der Verlust dieser grundlegenden Fähigkeiten kann verschiedene Ursachen wie Krankheit, Unfall oder Kräfteverfall haben.

Klare Leistungsdefinition - der Fähigkeitenkatalog

Geleistet wird, wenn man mindestens 12 Monate ununterbrochen nicht fähig war oder nicht in der Lage sein wird, mindestens

  • eine der im Fähigkeitenkatalog A oder
  • drei der im Fähigkeitenkatalog B

beschriebenen Aktivitäten ohne Hilfsmittel auszuführen.

Fähigkeitenkatalog A

Sehen

 Die versicherte Person kann auf beiden

 Augen nicht sehen. Das heißt, die  

 Restsehfähigkeit je Auge darf nicht mehr als  1/25 der normalen Sehfähigkeit betragen.

Sprechen

 Die versicherte Person kann nicht sprechen.  

 Das heißt, sie ist nicht fähig, irgendein  

 verständliches Wort auszusprechen.

Sich orientieren

 Die versicherte Person ist nicht fähig, sich  

 zeitlich, örtlich und zur eigenen Person zu

 orientieren.

Hände gebrauchen

 Die versicherte Person ist weder mit der

 linken noch mit der rechten Hand fähig,

 einen Schreibstift zu benutzen und eine

 Tastatur zu bedienen.

       

Fähigkeitenkatalog B

Hören

 Die versicherte Person kann nicht hören.

 Das heißt, sie ist nicht fähig, irgendein

 Geräusch wahrzunehmen.

Gehen

 Die versicherte Person kann keine

 Entfernung von 200 m über einen

 ebenen Boden gehend zurücklegen,

 ohne anzuhalten, um sich abstützen

 oder setzen zu müssen.

Treppen steigen

 Die versicherte Person kann nicht eine

 Treppe  mit 12 Stufen hinauf- oder

 hinabgehen, ohne eine Pause von

 mindestens 1 Minute zu machen oder

 sich am Treppengeländer festzuhalten.

Knien oder Bücken

 Die versicherte Person ist nicht fähig,

 sich niederzuknien oder soweit zu

 bücken, um einen leichten Gegenstand

 vom Boden aufzuheben und sich dann

 wieder aufzurichten.

Sitzen

 Die versicherte Person ist nicht fähig,

 20 Minuten lang auf einem Stuhl ohne

 Armlehnen zu sitzen.

Stehen

 Die versicherte Person ist nicht fähig,

 10 Minuten zu stehen ohne sich abzustützen.

Greifen

 Die versicherte Person ist weder mit der

 rechten noch mit der linken Hand fähig,

 eine Flasche mit Schraubverschluss zu

 öffnen.

Arme bewegen

 Die versicherte Person kann nicht ohne

 Hilfestellung eine Jacke anziehen.

 Auf die Fähigkeit, eine Jacke öffnen oder

 schließen zu können, kommt es nicht an.

Heben und Tragen

 Die versicherte Person ist weder mit dem

 rechten noch mit dem linken Arm fähig,

 einen Gegenstand von 2 kg von einem

 Tisch zu heben und 5 m weit zu tragen.

Auto fahren

 Die versicherte Person ist volljährig und

 aus medizinischen Gründen ist die

 Erteilung der Fahrerlaubnis für PKW nicht

 möglich; sofern ein Führerschein auf sie

 ausgestellt war, muss dieser nachweislich

 aus medizinischen Gründen zurückgegeben

 oder entzogen worden sein.

Die Leistungsvoraussetzungen sind auch erfüllt, ab dem Erreichen der Pflegestufe 1 in der gesetzlichen Pflegeversicherung.

Leistungvorteile
  • Zahlung einer monatlichen Rente im Leistungsfall
  • Verschiedene Laufzeiten wählbar
  • Wahlweise lebenslange Leistungsdauer
  • Leistung unabhängig von einer beruflichen Tätigkeit
  • Weltweiter Versicherungsschutz
  • Rentenleistungen sind lediglich mit dem Ertragsanteil zu versteuern

Geeignet auch für Personen ohne regelmäßige berufliche Tätigkeit sowie für Kinder ab 6 Jahren.

Der Risikoschutz mit einer Grundfähigkeitsversicherung ist preiswerter als eine Berufsunfähigkeits-Versicherung.

Nachteil

Wer eine Fähigkeit verliert, die nicht im Katalog ausgeführt ist, erhält keine Leistung. Dies gilt insbesondere für viele psychische Erkrankungen.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Terminvereinbarung

Bei Fragen oder Terminvereinbarungen zu einem unverbindlichen und kostenlosen Beratungsgespräch erreichen Sie uns unter Telefon: 

02202 - 45 99 99

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