Bausparen
Wohnungsbauprämie
Einkommensgrenzen der Wohnungsbauprämie
Eine Voraussetzung ist die Einhaltung von Einkommensgrenzen, diese liegt bei Singles bei 25.600 € / bei Ehepaaren bei 51.200 €.
Diese Summen geben das zu versteuernde Einkommen an, das Bruttoeinkommen kann, je nach Höhe der Werbungskosten oder der Sonderausgaben, deutlich darüber liegen.
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Wohnungsbauprämie Bruttoeinkommen 2012 |
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Familienstand |
Zu versteuerndes Einkommen in € |
Brutto-Arbeits- lohn in €* |
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Alleinstehend § ohne Kinder § 1 Kind je weiteres Kind |
25.600 |
29.635 38.296 + ca. 7.000 |
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Verheiratet 1 Arbeitnehmer § ohne Kinder § 1 Kind § 2 Kinder § 3 Kinder je weiteres Kind |
51.200 |
57.480 64.778 71.835 78.843 + ca. 7.000 |
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Verheiratet 2 Arbeitnehmer § ohne Kinder § 1 Kind § 2 Kinder je weiteres Kind |
51.200 |
59.271 66.569 73.868 + ca. 7.000 |
* ca. Werte
Bei Alleinstehenden wird eine Sparleistung von max. 512 € pro Jahr gefördert, die monatliche Sparsumme liegt bei 42,67 €.
Bei Ehepaaren liegt die geförderte Sparleistung bei 1.024 €.
Der Fördersatz beträgt 8,8 %.
Die jährliche Höchstförderung beträgt bei Singles 45,06 €,
bei Ehepaaren 90,11 €.
Die jährlich gutgeschriebenen Zinsen der Bausparkasse gehören ebenfalls zu den förderfähigen Einzahlungen.
Seit dem 1. Januar 2009 gilt für neu abgeschlossene Verträge eine wohnwirtschaftliche Verwendung, wie den Kauf oder die Renovierung einer Immobilie.
AAV-Allgemeine Assekuranz Vermittlung
